Kurzzeitpflege – schnell, flexibel, überbrückend
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Wir finden schnell den passenden Platz.
Bis zu 8 Wochen/Jahr
Dauer
Alle Grade
Pflegegrad
Bis 1.854€/Jahr
Kassenleistung
Kurzzeitpflege anfragen
Kostenlos & schnell – wir melden uns innerhalb von 24h
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, die greift, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Sie ist gesetzlich geregelt und wird von der Pflegekasse bezuschusst – bis zu 1.854€ pro Jahr für Menschen mit Pflegegrad 2–5.
Nach dem Krankenhaus
Wenn Patienten nach einem Eingriff noch nicht zu Hause gepflegt werden können und Unterstützung beim Genesungsprozess benötigen.
Entlastung der Angehörigen
"Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit, Urlaub oder Erholung benötigen – für bis zu acht Wochen im Jahr.
Überbrückung
Wenn ein dauerhafter Pflegeplatz noch nicht gefunden wurde oder der Einzug ins Pflegeheim verzögert ist.

1.854€
Kassenleistung/Jahr
Was kostet Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt einen erheblichen Teil – Sie zahlen nur den Eigenanteil.
Kassenleistung Kurzzeitpflege
Für Pflegegrad 2–5, gesetzlich verankert
Eigenanteil Pflegekosten
Verbleibender Anteil nach Kassenleistung
Unterkunft & Verpflegung
Nicht durch Pflegekasse gedeckt
Investitionskostenumlage
Je nach Einrichtung und Bundesland
Zusätzlich können bis zu 1.612€ aus dem Verhinderungspflegebudget genutzt werden – effektiv 3.466€/Jahr.
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Prüfen Sie, ob Kurzzeitpflege für Ihre aktuelle Situation die richtige Lösung ist.
Kreuzen Sie an, was auf Ihre Situation zutrifft.
Kurzzeitpflegeplatz kostenlos findenHäufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Der Anspruch gilt für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und wird von der Pflegekasse mit bis zu 1.854€ bezuschusst.
Ja. Sie können bis zu 1.612€ aus dem Verhinderungspflegebudget umwidmen und damit insgesamt bis zu 3.466€ für Kurzzeitpflege nutzen.
Bei akutem Bedarf oft innerhalb weniger Tage. Wir prüfen sofort verfügbare Plätze in Ihrem Netzwerk – sprechen Sie uns an.
Ohne Pflegegrad gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kassenleistungen. Dennoch können Kurzzeitpflegeplätze privat in Anspruch genommen werden.
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Bei akutem Bedarf handeln wir sofort – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit verfügbaren Plätzen.
"Innerhalb von 24 Stunden hatten wir drei passende Angebote."