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Oft kurzfristig verfügbar – wir prüfen sofort

Kurzzeitpflege – schnell, flexibel, überbrückend

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Wir finden schnell den passenden Platz.

Bis zu 8 Wochen/Jahr

Dauer

Alle Grade

Pflegegrad

Bis 1.854€/Jahr

Kassenleistung

Kurzzeitpflege anfragen

Kostenlos & schnell – wir melden uns innerhalb von 24h

Gratis

Pflegesituation

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Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, die greift, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Sie ist gesetzlich geregelt und wird von der Pflegekasse bezuschusst – bis zu 1.854€ pro Jahr für Menschen mit Pflegegrad 2–5.

Nach dem Krankenhaus

Wenn Patienten nach einem Eingriff noch nicht zu Hause gepflegt werden können und Unterstützung beim Genesungsprozess benötigen.

Entlastung der Angehörigen

"Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit, Urlaub oder Erholung benötigen – für bis zu acht Wochen im Jahr.

Überbrückung

Wenn ein dauerhafter Pflegeplatz noch nicht gefunden wurde oder der Einzug ins Pflegeheim verzögert ist.

Kurzzeitpflege – professionelle Übergangsversorgung

1.854€

Kassenleistung/Jahr

Kostenübersicht

Was kostet Kurzzeitpflege?

Die Pflegekasse übernimmt einen erheblichen Teil – Sie zahlen nur den Eigenanteil.

Kassenleistung Kurzzeitpflege

Für Pflegegrad 2–5, gesetzlich verankert

Bis 1.854€/JahrKasse zahlt

Eigenanteil Pflegekosten

Verbleibender Anteil nach Kassenleistung

500–1.200€/MonatEigenanteil

Unterkunft & Verpflegung

Nicht durch Pflegekasse gedeckt

600–1.100€/MonatEigenanteil

Investitionskostenumlage

Je nach Einrichtung und Bundesland

200–500€/MonatEigenanteil

Zusätzlich können bis zu 1.612€ aus dem Verhinderungspflegebudget genutzt werden – effektiv 3.466€/Jahr.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Prüfen Sie, ob Kurzzeitpflege für Ihre aktuelle Situation die richtige Lösung ist.

Kreuzen Sie an, was auf Ihre Situation zutrifft.

Kurzzeitpflegeplatz kostenlos finden

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Der Anspruch gilt für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und wird von der Pflegekasse mit bis zu 1.854€ bezuschusst.

Ja. Sie können bis zu 1.612€ aus dem Verhinderungspflegebudget umwidmen und damit insgesamt bis zu 3.466€ für Kurzzeitpflege nutzen.

Bei akutem Bedarf oft innerhalb weniger Tage. Wir prüfen sofort verfügbare Plätze in Ihrem Netzwerk – sprechen Sie uns an.

Ohne Pflegegrad gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Kassenleistungen. Dennoch können Kurzzeitpflegeplätze privat in Anspruch genommen werden.

Schnell & kostenlos

Jetzt Kurzzeitpflegeplatz in Ihrer Region finden

Bei akutem Bedarf handeln wir sofort – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit verfügbaren Plätzen.

24hReaktionszeit
GratisFür Sie
★★★★★

"Innerhalb von 24 Stunden hatten wir drei passende Angebote."

— Familie Müller