Verhinderungspflege – Entlastung wenn Sie sie brauchen
Wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, springt Verhinderungspflege ein – finanziert von der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, schnell die passende Lösung zu finden.
Bis 6 Wochen/Jahr
Dauer
Bis 1.612€/Jahr
Kassenleistung
Pflegegrad 2+
Voraussetzung

Ihre Kassenleistung
1.612€
pro Jahr
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn eine Pflegeperson, die mindestens sechs Monate gepflegt hat, vorübergehend verhindert ist – durch Krankheit, Urlaub oder andere unvorhergesehene Umstände. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612€ pro Jahr für bis zu 42 Tage.
Krankheit der Pflegeperson
Bei plötzlicher Erkrankung der Hauptpflegeperson springt die Verhinderungspflege sofort ein.
Urlaub & Erholung
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Urlaub. Verhinderungspflege macht das möglich – ohne schlechtes Gewissen.
Beruf & Alltag
Wenn familiäre, berufliche oder private Verpflichtungen die Pflege vorübergehend unmöglich machen.
Erholung & Prävention
Auch zum Schutz vor Überlastung kann Verhinderungspflege proaktiv genutzt werden.
Ihr finanzieller Anspruch
So setzt sich Ihr Budget für Verhinderungspflege zusammen.
Verhinderungspflegebudget
Grundanspruch pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2
Aufstockung durch Kurzzeitpflege
Hälfte des ungenutzten Kurzzeitpflegebudgets kann umgewidmet werden
Gesamtbudget möglich
Bei voller Kombination beider Budgets
Wichtig: Kurzzeitpflegebudget kann nur dann umgewidmet werden, wenn es im selben Kalenderjahr nicht bereits für Kurzzeitpflege genutzt wurde. Wir beraten Sie kostenlos über Ihre optimale Nutzung.
Haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege?
Prüfen Sie schnell, ob die Voraussetzungen für Verhinderungspflege erfüllt sind.
Kreuzen Sie an, was auf Ihre Situation zutrifft.
Jetzt Verhinderungspflege kostenlos anfragenHäufige Fragen zur Kurzzeitpflege
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die von einer Pflegeperson betreut werden, die ihnen mindestens sechs Monate lang geholfen hat. Der Anspruch gilt pro Kalenderjahr.
Professionelle Pflegedienste, nahestehende Personen (außer Ehe-/Lebenspartner), oder stationäre Einrichtungen. Die Leistungshöhe variiert je nach Anbieter.
Ja. Bis zur Hälfte des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets (bis zu 1.854€) kann für Verhinderungspflege umgewidmet werden – so entsteht ein Gesamtbudget von bis zu 3.466€.
Ja, der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – in der Regel vor Beginn der Verhinderungspflege. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Beantragung.
Verhinderungspflege nutzen – Angehörige entlasten
Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch und finden schnell passende Pflegepersonen oder Einrichtungen in Ihrer Region.
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