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Verhinderungspflege – Entlastung wenn Sie sie brauchen

Wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, springt Verhinderungspflege ein – finanziert von der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, schnell die passende Lösung zu finden.

Bis 6 Wochen/Jahr

Dauer

Bis 1.612€/Jahr

Kassenleistung

Pflegegrad 2+

Voraussetzung

Verhinderungspflege anfragen

Kostenlos – wir prüfen Ihr Budget und finden passende Lösungen

Gratis

Pflegesituation

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Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Ihre Kassenleistung

1.612€

pro Jahr

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn eine Pflegeperson, die mindestens sechs Monate gepflegt hat, vorübergehend verhindert ist – durch Krankheit, Urlaub oder andere unvorhergesehene Umstände. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612€ pro Jahr für bis zu 42 Tage.

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Krankheit der Pflegeperson

Bei plötzlicher Erkrankung der Hauptpflegeperson springt die Verhinderungspflege sofort ein.

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Urlaub & Erholung

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Urlaub. Verhinderungspflege macht das möglich – ohne schlechtes Gewissen.

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Beruf & Alltag

Wenn familiäre, berufliche oder private Verpflichtungen die Pflege vorübergehend unmöglich machen.

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Erholung & Prävention

Auch zum Schutz vor Überlastung kann Verhinderungspflege proaktiv genutzt werden.

Finanzielle Leistungen

Ihr finanzieller Anspruch

So setzt sich Ihr Budget für Verhinderungspflege zusammen.

Verhinderungspflegebudget

Grundanspruch pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2

1.612€42 Tage

Aufstockung durch Kurzzeitpflege

Hälfte des ungenutzten Kurzzeitpflegebudgets kann umgewidmet werden

+1.854€+56 Tage

Gesamtbudget möglich

Bei voller Kombination beider Budgets

3.466€98 Tage

Wichtig: Kurzzeitpflegebudget kann nur dann umgewidmet werden, wenn es im selben Kalenderjahr nicht bereits für Kurzzeitpflege genutzt wurde. Wir beraten Sie kostenlos über Ihre optimale Nutzung.

Haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege?

Prüfen Sie schnell, ob die Voraussetzungen für Verhinderungspflege erfüllt sind.

Kreuzen Sie an, was auf Ihre Situation zutrifft.

Jetzt Verhinderungspflege kostenlos anfragen

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die von einer Pflegeperson betreut werden, die ihnen mindestens sechs Monate lang geholfen hat. Der Anspruch gilt pro Kalenderjahr.

Professionelle Pflegedienste, nahestehende Personen (außer Ehe-/Lebenspartner), oder stationäre Einrichtungen. Die Leistungshöhe variiert je nach Anbieter.

Ja. Bis zur Hälfte des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets (bis zu 1.854€) kann für Verhinderungspflege umgewidmet werden – so entsteht ein Gesamtbudget von bis zu 3.466€.

Ja, der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – in der Regel vor Beginn der Verhinderungspflege. Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Beantragung.

Anspruch sofort prüfen

Verhinderungspflege nutzen – Angehörige entlasten

Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch und finden schnell passende Pflegepersonen oder Einrichtungen in Ihrer Region.

1.612€Ihr Jahresbudget
42Tage Anspruch
★★★★★

"Innerhalb von 24 Stunden hatten wir drei passende Angebote."

— Familie Müller